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   BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 12/89   

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https://dejure.org/1990,3957
BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 12/89 (https://dejure.org/1990,3957)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1990 - 10 RKg 12/89 (https://dejure.org/1990,3957)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 10 RKg 12/89 (https://dejure.org/1990,3957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsausbildung - Ausbildungsgrundlagen - Italienische Ausbildungseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Besuch einer im Inland befindlichen italienischen Ausbildungseinrichtung als Ausbildung nach dem BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RKg 2/86

    Berufsausbildung im Ausland - Anforderungen - Italien

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 12/89
    Die Beklagte macht zwar zutreffend geltend, daß das Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1987-10 RKg 2/86 - (SozR 5870 § 2 Nr. 51) nicht präjudiziell ist, weil in dem diesen Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit nur darüber zu entscheiden war, inwiefern der Besuch einer in Italien befindlichen italienischen Ausbildungseinrichtung durch ein in Italien lebendes Kind Berufsausbildung iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG sein kann, während hier entscheidungserheblich ist, ob der Besuch einer in Deutschland befindlichen italienischen Ausbildungseinrichtung durch ein in Deutschland lebendes Kind eines italienischen Staatsangehörigen auch dann Berufsausbildung im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist, wenn diese Ausbildung nur nach den für Italien geltenden Ausbildungsgrundsätzen erfolgt und einen in Italien anerkannten Ausbildungsabschluß bietet.
  • BSG, 22.11.1988 - 10 RKg 13/87
    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 12/89
    Der erkennende Senat (aaO; fortgeführt in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 22. November 1988 - 10 RKg 13/87 -) hat als generellen, sowohl für den Kindergeldzuschlag zur Rente als auch für das Kindergeld geltenden Grundsatz herausgestellt, daß bei der Prüfung, ob ein Kind sich in einer Berufsausbildung befunden hat, von den Grundsätzen auszugehen ist, welche die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - insbesondere auch im Zusammenhang mit § 1262 Abs. 3 und § 1267 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) - zur Auslegung dieses Begriffes entwickelt hat.
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Sprachkurs

    Gleichgültig ist, ob sich die Ausbildungsstätte im Inland oder Ausland befindet: Maßgeblich ist allein, ob der Besuch des Sprachkurses Ausbildungscharakter iS des BKGG hatte (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 12 S 30).
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